Allgemeine Geschäftsbedingungen Kovobel
ALLGEMEINE VERKAUFS- & VERMIETBEDINGUNGEN KOVOBEL BENELUX BV. IJSSELSTEIN
- Allgemeines und Anwendbarkeit
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich „wir“ und „uns“ auf die KOVOBEL BENELUX BV.
1.2 Diese Bedingungen sind Bestandteil all unserer Angebote und Verträge über den Verkauf und die Lieferung, Vermietung, Wartung, Reparatur und den Transport von Sachen.
1.3 Ergänzende und/oder abweichende Bedingungen eines Käufers oder Mieters oder Dritter – worunter auch Einkaufsbedingungen fallen – binden uns nicht, es sei denn, diese wurden von uns schriftlich akzeptiert.
1.4 Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und denen des Käufers oder Mieters haben diese Bedingungen Vorrang.
1.5 Abweichungen von dem mit dem Käufer oder Mieter geschlossenen Vertrag und von diesen Bedingungen binden uns nur, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
- Angebot und Vertrag
2.1 Die Person, die mit uns einen Vertrag schließt, ist der Käufer oder Mieter aus dem Vertrag. Dies gilt auch dann, wenn auf Wunsch des Käufers oder Mieters die Rechnung für den betreffenden Vertrag auf den Namen eines Dritten ausgestellt, an einen Dritten gesendet oder von einem Dritten bezahlt werden soll.
2.2 Alle Angebote, einschließlich der darin genannten Preise, sind freibleibend, es sei denn, das Angebot enthält eine Annahmefrist.
2.3 Wenn ein Angebot von uns ein freibleibendes Angebot enthält und dieses Angebot vom Käufer oder Mieter angenommen wird, haben wir das Recht, dieses Angebot innerhalb von zehn Werktagen nach Kenntnisnahme der Annahme durch den Käufer oder Mieter zu widerrufen.
2.4 Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem wir einen Auftrag schriftlich bestätigt haben oder der Vertrag von uns tatsächlich ausgeführt wurde.
2.5 Mündliche Vereinbarungen und Absprachen binden uns nicht, es sei denn, diese wurden von uns schriftlich bestätigt. Beschreibungen in Angeboten sind so genau wie möglich, binden uns jedoch nicht.
2.6 Wir haben das Recht, falls der Käufer oder Mieter nach Abschluss eines Vertrags Änderungen am Auftrag wünscht, die Kosten, die uns zu diesem Zeitpunkt entstanden sind, dem Käufer oder Mieter in Rechnung zu stellen.
2.7 Der Käufer oder Mieter hat seinen Auftrag an uns so genau wie möglich zu beschreiben. Wenn sich bei der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass wir den Auftrag anders interpretieren als der Käufer oder Mieter, geht das Risiko hierfür zu Lasten des Käufers oder Mieters. Falls die vorgenannte andere Interpretation für den Käufer oder Mieter einen Grund darstellt, den Vertrag aufzulösen (bzw. auflösen zu lassen), sofern und soweit er dazu berechtigt ist, hat der Käufer oder Mieter sämtliche Schäden, die uns dadurch entstehen, bzw. alle Kosten, die wir bereits aufgewendet haben, zu entschädigen.
- Preise (Allgemein)
3.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich unsere in unter anderem Angeboten, Katalogen oder Rabattübersichten genannten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Unsere Preise gelten für die in unserer Auftragsbestätigung genannte Leistung oder den dort genannten Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
3.2 Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Emballagen wie Kisten, Behälter und (Lager-)Paletten sind gegen Erstattung des Pfandgeldes an uns zurückzugeben.
3.3 Wir haben das Recht, alle preissteigernden Faktoren – worunter unter anderem Erhöhungen von Selbstkostenpreisen und Tarifen für Materialien, Lohnkosten, Sozialabgaben, Steuern, Transportkosten, (Werks-)Preise von Zulieferern sowie eine Änderung der Währungsverhältnisse fallen –, die nach der Abgabe des Angebots bzw. dem Zustandekommen des Vertrags entstanden sind, an den Käufer oder Mieter weiterzuberechnen.
Der Käufer oder Mieter ist berechtigt, innerhalb von drei Werktagen nach Kenntnisnahme der Preiserhöhung den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung für aufgelöst zu erklären.
In diesem Fall ist der Käufer oder Mieter verpflichtet, den Schaden, den wir dadurch erleiden, und die Kosten, die wir bereits aufgewendet haben, zu entschädigen.
4. Mietpreise
4.1 Der vereinbarte Mietpreis versteht sich inklusive der Lade- und Entladekosten auf unserem Gelände und wird pro Kalenderwoche berechnet, wobei ein Teil einer Woche als volle Woche gilt. Der Mietpreis wird auch für Ferien- und/oder Feiertage berechnet, an denen die gemieteten Sachen nicht genutzt werden. Der Mietpreis basiert auf einer Nutzung der gemieteten Sachen von maximal vierzig Stunden pro Kalenderwoche.
4.2 Der vereinbarte Mietpreis versteht sich exklusive:
1. Der An- und Abtransportkosten, die nicht in den Lade- und Entladekosten enthalten sind;
2. Kosten für Montage, Demontage und Änderungen an den gemieteten Sachen, sofern vom Mieter gewünscht;
3. Kosten für Bedienung und Wartung;
4. Kosten für periodische und sonstige Prüfungen;
5. Preise für Hilfsmaterialien, darunter Hebeschlingen, sowie Verbrauchsartikel wie Öl und Kraftstoff;
6. Instandsetzungskosten für Änderungen, die vom Mieter an der Mietsache vorgenommen wurden;
7. Instandsetzungskosten für Schäden oder Verlust an den gemieteten Sachen, einschließlich Reinigungskosten;
8. Gebühren oder Steuern, die für oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag erhoben werden könnten, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Sondernutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren;
9. Die Anzahl der Stunden, die über vierzig Stunden pro Kalenderwoche hinausgehen;
10. Kosten für die regelmäßige Wartung.
Die vorgenannten Kosten werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
4.3 Im Falle der Vermietung von Sachen inklusive Personal basiert der Mietpreis auf den Arbeitszeiten gemäß dem anwendbaren Tarifvertrag dieses Personals. Der Mieter wird uns wöchentlich eine Aufstellung der tatsächlich von unserem Personal geleisteten Stunden übermitteln; sofern diese die gemäß Tarifvertrag geltenden Arbeitszeiten überschreiten, gehen die Mehrstunden zu Lasten des Mieters.
- Lieferung und Lieferzeit
5.1 Sofern nicht ausdrücklich und ausschließlich schriftlich anders vereinbart, basieren alle unsere Preise auf einer Lieferung ab Werk IJsselstein.
5.2 Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers oder Mieters.
5.3 Die Lieferung der Sachen und die Bereitstellung der gemieteten Sachen erfolgen gemäß unserem Angebot. Alle (Liefer-)Zeiten sind Richtwerte, die uns nicht binden. Falls die Lieferung durch uns nicht innerhalb dieser Frist erfolgen kann, werden wir dem Käufer oder Mieter so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Auftrags, den voraussichtlichen Liefertermin mitteilen.
5.4 Der Käufer oder Mieter ist berechtigt, innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der in Absatz 5 genannten Mitteilung den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung für aufgelöst zu erklären.
In diesem Fall ist der Käufer oder Mieter verpflichtet, den Schaden, den wir dadurch erleiden, und die Kosten, die wir bereits aufgewendet haben, zu entschädigen. Mangels einer solchen Erklärung wird davon ausgegangen, dass der Käufer oder Mieter mit der verzögerten Lieferung einverstanden ist, und der Käufer oder Mieter kann diesbezüglich keinerlei Schadensersatz oder Vertragsauflösung von uns fordern.
5.5 Der Käufer oder Mieter ist verpflichtet, auf unsere erste Aufforderung hin genau anzugeben, wann und wo – innerhalb der Niederlande – die von uns zu liefernden oder zu vermietenden Sachen abgeliefert werden sollen. Der Käufer oder Mieter ist verpflichtet, alle von uns im Hinblick auf die Lieferung der Sachen gewünschten Informationen zu erteilen.
5.6 Wir müssen die Sachen nicht weiter transportieren, als es über ein ordnungsgemäß befahrbares Gelände möglich ist. Der Käufer/Mieter trägt Sorge für die Entladung. Wenn der Käufer seinerseits die von uns zu kaufenden bzw. gekauften Sachen an einen Dritten weiterverkauft und er mit diesem Dritten einen Lieferzeitpunkt vereinbart hat, ist der Käufer verpflichtet, uns diesen Zeitpunkt so schnell wie möglich mitzuteilen.
5.7 Wir sind berechtigt, die Lieferung auszusetzen, solange der Käufer oder Mieter uns gegenüber nicht all seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Diese Aussetzung gilt bis zu dem Moment, in dem der Käufer oder Mieter seine Verpflichtungen doch noch vollständig erfüllt hat.
5.8 Die Art des Transports der von uns zu liefernden Sachen wird von uns bestimmt, es sei denn, es wurde vereinbart, dass die Sachen auf Rechnung und Gefahr des Käufers reisen. Eine Versicherung der zu transportierenden Sachen erfolgt nicht, es sei denn, der Käufer verlangt dies ausdrücklich, wobei die Kosten in jedem Fall zu seinen Lasten gehen. Falls der Käufer es versäumt, die Sachen zum vereinbarten Lieferzeitpunkt abzunehmen, gehen die dann anfallenden Lagerkosten zu seinen Lasten.
- Mietdauer und Rückgabe der gemieteten Sachen
6.1 Die Mietdauer beginnt an den im Mietvertrag genannten Tagen, endet an diesen und schließt diese ein.
6.2 Am Tag des Ablaufs der Mietdauer müssen die gemieteten Sachen bis 16:00 Uhr an der vereinbarten Lieferadresse abgeliefert worden sein, andernfalls gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit verlängert.
6.3 Wenn der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, endet dieser durch schriftliche Kündigung einer der Parteien, wobei eine Kündigungsfrist von acht Tagen gilt.
6.4 Die Sachen müssen in demselben guten und sauberen Zustand abgeliefert werden, in dem der Mieter sie erhalten hat. Die Sachen müssen gezählt, sortiert und so verpackt sein, wie sie an den Mieter geliefert wurden.
Wir vermerken – innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Sachen – eventuelle Schäden und Fehlmengen auf dem Retourenschein, den wir danach an den Mieter senden werden. Die Angaben auf dem Retourenschein sind für den Mieter bindend, vorbehaltlich des Gegenbeweises.
6.5 Alles, was durch oder im Namen des Mieters an oder in den Sachen angebracht wurde, geht in unser Eigentum über und wir sind berechtigt, dies zu entfernen; wir schulden dem Mieter hierfür keinerlei Entschädigung.
- Gebrauch, Wartung und Instandsetzung der gemieteten Sachen
7.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Sachen während der Mietdauer in gutem Zustand zu halten und die Sachen nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
7.2 Dem Mieter ist es ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet, die gemieteten Sachen an Dritte unterzuvermieten, Dritten auf sonstige Weise den Gebrauch zu überlassen oder die Sachen von der vereinbarten Adresse zu entfernen.
7.3 Wir sind jederzeit berechtigt, Kontrollen an den Sachen durchzuführen (bzw. durchführen zu lassen) oder periodische und sonstige vorgeschriebene Prüfungen vorzunehmen (bzw. vornehmen zu lassen).
7.4 Montage, Demontage und/oder Bedienung der Sachen dürfen ausschließlich mit unserer Zustimmung und/oder nach unserer Anweisung durchgeführt werden.
7.5 Dem Mieter ist es ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet, Änderungen an den gemieteten Sachen vorzunehmen.
7.6 Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, alle regelmäßigen Wartungsarbeiten an den gemieteten Sachen gemäß unserer Anweisung durchzuführen.
7.7 Schäden an oder Verlust der Sachen müssen uns unverzüglich nach Eintritt des Schadens oder des Verlusts mitgeteilt werden. Der Mieter ist verpflichtet, unsere Anweisungen bezüglich der Schadensbehebung zu befolgen.
- Versicherung der gemieteten Sachen
8.1 Der Mieter ist verpflichtet, alle gemieteten Sachen zum Neuwert zu versichern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Eigentum an verkauften Sachen
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns an den Käufer gelieferten Sachen vor, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus einem Mietvertrag, aus Lieferungen von Sachen oder der Erbringung von Dienstleistungen oder Arbeiten, einschließlich Forderungen wegen Nichterfüllung eines solchen Vertrags, nicht vollständig erfüllt hat. Sobald unsere Forderung gegenüber dem Käufer oder Mieter fällig ist, sind wir berechtigt, ohne gerichtliche Intervention die gelieferten Waren, die ja dann unser Eigentum geblieben sind, zurückzunehmen. Diese Rücknahmebefugnis gilt auch im Falle des Konkurses oder des Zahlungsaufschubs des Käufers und/oder Mieters.
9.2 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns jetzt und in Zukunft gelieferten Sachen vor, bis alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen den Käufer (Mieter), aus welchem Grund auch immer, vollständig beglichen sind.
9.3 Der Käufer und/oder Mieter verpflichtet sich, der KOVOBEL BENELUX BV. (oder von ihr benannten Dritten) unverzüglich Zugang zu den Orten zu gewähren, an denen sich die gelieferten Waren befinden, insbesondere in den Fällen, in denen wir aufgrund des Gesetzes oder eines Vertrags berechtigt sind, die gelieferten Waren zurückzuholen.
9.4 Solange der Käufer noch nicht Eigentümer der Sachen ist, ist er ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die Sachen zu veräußern, zu belasten oder auf sonstige Weise über die Sachen zu verfügen.
- Höhere Gewalt (nicht zu vertretende Pflichtverletzung)
10.1 Im Falle höherer Gewalt, worunter ein Umstand zu verstehen ist, auf den wir keinen Einfluss haben und der die Leistung bzw. die Lieferung behindert oder unmöglich macht, wie bestimmte Wetterbedingungen, eine Betriebsstörung, eine Störung in der Energie- oder Materialzufuhr, eine Telefonstörung, eine Verzögerung bei der Post, eine Transportverzögerung, ein Streik und die nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch unsere Lieferanten, sind wir jederzeit berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung für aufgelöst zu erklären, wobei der Käufer oder Mieter keinen Anspruch auf Schadersatz hat.
10.2 Im Falle vorübergehender höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferzeit um die Zeit zu verlängern, in der das vorübergehende Hindernis für die Leistung bzw. Lieferung besteht. Der Käufer oder Mieter kann in diesem Fall die Auflösung des Vertrags verlangen, wenn ihm vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann, die Leistung bzw. die Sachen infolge der Verzögerung noch zu akzeptieren, ohne dass er Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Käufer oder Mieter kann die Auflösung des Vertrags nur innerhalb von drei Werktagen fordern, nachdem wir ihn über die Verzögerung bei der Lieferung bzw. Leistung informiert haben.
- Reklamationen und Rücksendungen
11.1 Der Mieter/Käufer hat Reklamationen über die gelieferten Sachen innerhalb von vierzehn Werktagen nach erfolgter Lieferung schriftlich an uns zu melden; nach Ablauf dieser Frist erlischt jeder Anspruch uns gegenüber bezüglich Mängeln bzw. Fehlern.
11.2 Reklamationen über Rechnungen müssen innerhalb von acht Werktagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei uns eingereicht werden.
11.3 Geringfügige Abweichungen in Farbe, Gewicht, Maßen usw. sind kein Grund für eine Reklamation und können weder Anlass zu einer vollständigen oder teilweisen Auflösung des Vertrags geben noch das Recht auf einen Preisnachlass auf den vereinbarten Preis begründen.
11.4 Jeder Anspruch uns gegenüber bezüglich Mängeln bzw. Fehlern erlischt ebenfalls, wenn die gelieferten Sachen vom Käufer weiterverkauft oder verarbeitet wurden.
11.5 Durch die Einreichung einer Reklamation wird die Zahlungsverpflichtung des Käufers oder Mieters hinsichtlich der strittigen Sachen und/oder Rechnungen nicht ausgesetzt.
11.6 Verkaufte und gelieferte Sachen werden von uns nicht zurückgenommen, es sei denn aufgrund einer von uns als begründet befundenen Reklamation und mit unserer Zustimmung zur Rücksendung.
11.7 Die mit einer Rücksendung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei einer Rücknahme werden dem Käufer zudem 15 % Verwaltungs-/Bearbeitungsgebühren, berechnet auf den Rechnungsbetrag, in Rechnung gestellt.
11.8 Rücksendungen, auf denen keine Rechnungsnummer oder kein Rechnungsdatum angegeben ist, werden abgelehnt.
11.9 Nur Sachen, die in der Originalverpackung und in unbeschädigtem Zustand zurückgegeben werden, werden bearbeitet. Diese Sachen dürfen nicht mit Daten des Käufers versehen sein.
11.10 Nachdem wir eine Rücksendung zur Bearbeitung angenommen haben, haben wir die Wahl, die Sachen zu reparieren, zu ersetzen oder einen Schadensersatz zu leisten.
- Zahlung und Nichterfüllung
12.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung durch den Käufer oder Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Käufer oder Mieter von Rechts wegen in Verzug, falls bis dahin keine Zahlung erfolgt ist.
12.2 Zahlungen haben in unseren Geschäftsräumen oder auf ein von uns zu benennendes Bank- oder Postscheckkonto zu erfolgen. Die Kosten für Zahlungsaufträge gehen zu Lasten des Käufers oder Mieters.
12.3 Dem Käufer oder Mieter ist es nicht gestattet, gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen eine Aufrechnung vorzunehmen.
12.4 Alle vom Käufer oder Mieter geleisteten Zahlungen dienen stets zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und (gerichtlichen oder außergerichtlichen) Kosten und anschließend derjenigen Rechnungsbeträge, die am längsten fällig sind, selbst wenn der Käufer oder Mieter angibt, dass sich die Zahlung auf andere Rechnungen bezieht.
12.5 Wir haben das Recht, jederzeit Vorauszahlung, Barzahlung oder eine Sicherheit für die Zahlung zu verlangen, wie etwa eine vom Käufer oder Mieter zu stellende Bankgarantie oder Bürgschaft.
12.6 Für den Fall, dass das Zahlungsziel überschritten wird, sind wir berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat an den Käufer oder Mieter zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gerechnet wird.
Bei Nichtzahlung oder nicht rechtzeitiger Zahlung oder Nichterfüllung einer der anderen Verpflichtungen durch den Käufer oder Mieter haben wir das Recht, außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung zu stellen, falls wir gezwungen sind, einen Dritten mit der Bearbeitung der Angelegenheit zu beauftragen. Diese Kosten werden anhand des zum Zeitpunkt der Inverzugsetzung geltenden degressiven Inkassotarifs der niederländischen Anwaltskammer (Nederlandse Orde van Advocaten) berechnet. Dieser Inkassotarif wird auch auf die geschuldeten Zinsen berechnet.
12.7 In den in Absatz 6 genannten Fällen sind wir ferner berechtigt, die Erfüllung all unserer Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen sowie den Vertrag nach Inverzugsetzung, jedoch ohne gerichtliche Intervention, durch eine schriftliche Erklärung für aufgelöst zu erklären. Diese Rechte stehen uns ebenfalls zu, falls der Käufer oder Mieter für insolvent erklärt wird, falls dem Käufer oder Mieter ein Zahlungsaufschub gewährt wird, falls der Betrieb des Käufers oder Mieters eingestellt oder liquidiert wird oder – falls der Käufer oder Mieter eine juristische Person oder Gesellschaft ist – ein oder mehrere Gesellschafter des Käufers oder Mieters ausscheiden, die Satzung und/oder Reglements des Käufers oder Mieters geändert werden oder falls der Käufer oder Mieter die Auflösung oder Liquidation des Käufers oder Mieters beschließt.
- Garantien
13.1 In Bezug auf alle Sachen, die von uns von Dritten bezogen wurden oder werden, sind wir zu keiner weitergehenden Garantie verpflichtet als zu derjenigen, die wir von den betreffenden Dritten diesbezüglich erhalten haben.
13.2 Die Garantie erlischt, wenn die Gebrauchsanweisung bezüglich der Sachen nicht befolgt wurde oder die Sachen nicht bestimmungsgemäß verwendet werden.
13.3 Die Garantie auf Rost beträgt 10 Jahre ab Bestelldatum. Die Garantie wird, sofern anwendbar, auf die betroffenen Teile gewährt. Rost durch Verschleiß und/oder (Gebrauchs-)Schäden sind von der Garantie ausgeschlossen.
- Haftung und Freistellung
14.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 13 schließen wir ausdrücklich jede weitergehende Haftung gegenüber dem Käufer oder Mieter für alle Schäden aus, aus welchem Grund auch immer diese entstanden sind, einschließlich aller direkten und indirekten Schäden wie Folgeschäden oder Betriebsschäden, ausgenommen die Haftung für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns, unseren Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
14.2 Sofern und soweit uns eine Haftung treffen sollte, aus welchem Grund auch immer, ist diese Haftung jederzeit auf den Wert dessen begrenzt, was wir geliefert oder vermietet haben; dieser Wert wird anhand der Rechnung bzw. der Rechnungen ermittelt, die sich auf die Lieferung oder Vermietung bezieht/beziehen, mit der Maßgabe, dass wir ausschließlich bis zu einem Betrag von maximal 22.689,00 € pro Schadensfall oder zusammenhängender Reihe von Fällen haftbar sind.
14.3 Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten nach deren Entstehen oder so viel früher, wie der Käufer oder Mieter den Schaden hätte erkennen können, schriftlich bei uns gemeldet werden, andernfalls erlischt jeder Anspruch auf Schadensersatz durch uns.
14.4 Falls mit dem Käufer oder Mieter vereinbart wurde, dass bei den verkauften oder gemieteten Sachen für seinen Bedarf Etiketten mit Namen, Codes und/oder Preisen mitgeliefert werden, haften wir niemals für Schäden, die eventuell aus den Angaben auf den Etiketten resultieren, ungeachtet dessen, ob diese auf Umstände auf unserer Seite zurückzuführen sind.
14.5 Unsere Haftung ist auf den in diesem Artikel geregelten Umfang begrenzt.
Der Käufer oder Mieter stellt uns von einer eventuellen Haftung Dritter wegen Schäden durch oder im Zusammenhang mit den von uns gelieferten Sachen frei.
14.6 Der Mieter haftet für Verlust und Schäden an den gemieteten Sachen, die diesen während der Mietzeit zugefügt werden. Zudem haftet der Mieter für den Betriebsschaden, den wir infolgedessen erleiden. Vorstehendes gilt ungeachtet dessen, ob der Schaden durch den Mieter, einen Dritten oder infolge höherer Gewalt verursacht wurde.
- Gesamtschuldnerische Haftung
15.1 Falls mit Käufer oder Mieter mehrere (juristische) Personen oder Gesellschaften bezeichnet werden, haften diese gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem von ihnen mit uns geschlossenen Vertrag, auf den diese Bedingungen Anwendung finden.
- Anwendbares Recht und Streitbeilegung
16.1 Auf alle unsere Verträge sowie auf alle aus deren Durchführung resultierenden oder damit zusammenhängenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Käufer oder Mieter ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
16.2 Alle aus von uns geschlossenen Verträgen oder deren Durchführung resultierenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Käufer oder Mieter werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Utrecht vorgelegt, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.